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    Arctic TEC Technologies AGB


    AGB

     

    Allgemeine Geschäftsbedingungen


    §1. Geltungsbereich (Vorbemerkung)

     Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Arctic TEC Technologies  (nachfolgend Arctic TEC genannt) und dem Vertragspartner gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedienungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.  Abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennt Arctic TEC nicht an, es sei denn Arctic TEC stimmt der Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

    §2 Vertragsschluss

    Die von Arctic TEC angebotenen Waren, Preise und Dienstleistungen stellen kein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gemäß §§ 145 ff. BGB dar. Die Bestellung des Vertragspartners bei Arctic TEC stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags dar. Dabei ist unerheblich, ob die Bestellung bei Arctic TEC selbst oder einem ihrer Außendienstmitarbeiter oder Handelsvertreter erfolgt.
    Ein Kaufvertrag wird abgeschlossen, wenn Arctic TEC die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt. Arctic TEC ist verpflichtet, den Besteller unverzüglich zu informieren, wenn die Bestellung nicht angenommen wird.

    §3 Preise

    Die von Arctic TEC genannten Preise verstehen sich, soweit nicht anderes vermerkt, in EURO exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sowie exklusive Versand, Verpackung und Versicherung. Diese Kosten sind vom Vertragspartner zu tragen.
    Mehrkosten für eine Lieferung als Eil- oder Expresslieferung trägt grundsätzlich der Vertragspartner.

    §4Lieferungen

    Die Vereinbarung verbindlicher oder unverbindlicher Lieferfristen kann nur schriftlich erfolgen. Lieferfristen gelten als unverbindlich, wenn sie nicht schriftlich ausdrücklich als bindend vereinbart sind. Der Beginn der Lieferfrist beginnt mit Vertragsschluss. Höhere Gewalt oder bei Arctic TEC oder deren Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die Arctic TEC unverschuldet vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, führen zu einer Verlängerung der vereinbarten Lieferfrist bis maximal zu 4 Monaten.
    Sofern eine Lieferung aus vom Vertragspartner zu vertretenen Gründen unmöglich ist oder Vertragspartner die Annahme rechtsgrundlos verweigert, trägt der Vertragspartner die Kosten für die erfolglose Anlieferung.
    Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Vertragspartners. Eine Rücksendung darf erst nach Erlaubnis durch Arctic TEC frei erfolgen.

    §5 Versand

    Ist ein Versand der bestellten Ware erforderlich, so erfolgt dieser ab Sitz des Arctic TEC und auf Gefahr des Vertragspartners. Die Wahl des Transportmittels obliegt Arctic TEC. Auf ausdrückliche schriftliche Anweisung des Vertragspartners und Übernahme der Kosten einer Transportversicherung durch den Vertragspartner wird  Arctic TEC eine solche abschließen. 

                                                                                                                                                                                                                                                          §6 Zahlung

    Rechnungen von Arctic TEC sind ohne Abzug innerhalb des in der Rechnung angegebenen Zahlungsziels zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in gesetzlicher Verzugszinshöhe erhoben.
    Die Kosten jeder Mahnung werden dem Vertragspartner mit 10,00 EUR in Rechnung gestellt. Arctic TEC behält sich vor, weitergehende Schäden geltend zu machen.

    §7 Haftung für Mängel

    Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und bestehende Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Pflicht, gerügt wurden, werden vom Arctic TEC nicht berücksichtigt und sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. ) Die im Fall eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Arctic TEC kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis des Arctic TEC erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die Kosten der Rücksendung.

    §8 Eigentumsvorbechalt


    Jede vom Arctic TEC gelieferte Ware bleibt dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus den Geschäftsbeziehung 
resultierenden Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

    §9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist  44319 Dortmund. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Vertragspartner und Arctic TEC ist Dortmund. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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